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Wie Herr Riecher lernte, Rauchmelder zu lieben

Rauchmelderpflicht in Sachsen-Anhalt

Seit dem 21.12.2009 gilt für Neubauten in Sachsen-Anhalt eine Rauchmelderpflicht. Für Bestandsbauten vor dem 21. Dezember 2009 besteht eine Übergangsfrist bis 31.12.2015.
Vorgeschrieben sind mindestens je 1 Rauchmelder für Kinderzimmer, Schlafzimmer und Flure, die als Fluchtweg dienen.

Die Regelung in der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt finden Sie unter § 47 Abs. 4.

Quelle: Rauchmelderpflicht.net - Informationen zur Rauchmelderpflicht und Brandmeldungen

Der Rauchmelder Film - Unter einer Decke