Wie Herr Riecher lernte, Rauchmelder zu lieben
Rauchmelderpflicht in Sachsen-Anhalt
Seit dem 21.12.2009 gilt für Neubauten in Sachsen-Anhalt eine Rauchmelderpflicht. Für Bestandsbauten vor dem 21. Dezember 2009 besteht eine Übergangsfrist bis 31.12.2015.
Vorgeschrieben sind mindestens je 1 Rauchmelder für Kinderzimmer, Schlafzimmer und Flure, die als Fluchtweg dienen.
Die Regelung in der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt finden Sie unter § 47 Abs. 4.
Quelle: Rauchmelderpflicht.net - Informationen zur Rauchmelderpflicht und Brandmeldungen