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Betreten von Eisflächen

© Markus Merz

Durch den strengen Dauerfrost der vergangenen Tage hat sich auf den Seen in der Region eine Eisschicht gebildet. Diese Flächen locken so manche Kinder und Erwachsene zu einem winterlichen Vergnügen.

Es ist jedoch höchste Vorsicht geboten!

Unter Umständen ist die Eisfläche noch nicht dick genug und die Tragfähigkeit somit nicht gegeben. Damit das Eis Personen tragen kann, ist eine Dicke der Eisschicht von mindestens 15cm notwendig. Diese wird in der Regel nach 14 Tagen Dauerfrost erreicht. Um sicher zu gehen, dürfen Eisflächen nur betreten werden, wenn sie von der Stadtverwaltung freigegeben wurden. Andernfalls ist das Betreten der Eisflächen verboten. Beachten Sie, dass eingebrochene Personen nur wenige Minuten im Wasser überleben können!

Hier einige Hinweise zum Umgang mit gefrorenen Wasserflächen:

  • Achten Sie auf Verbotsschilder und Hinweise der Stadtverwaltung
  • Betreten Sie Eisflächen nur unter der Aufsicht einer weiteren Person
  • Lassen Sie Kinder nicht alleine Eisflächen betreten
  • Gehen Sie nie auf Eisflächen von fließenden Gewässern
  • Tauwetter kann die Tragfähigkeit des Eises schnell erheblich verringern
  • Wasserflecken und Verfärbungen können Hinweise auf brüchige Stellen sein
  • Meiden Sie Menschenansammlungen auf dem Eis
  • Verlassen Sie sofort das Eis bei den ersten Anzeichen, dass es brechen könnte
  • Besondere Vorsicht auf verschneiten Eisflächen und an bewachsenen Uferbereichen

Sollte es dennoch zum Einbruch kommen beachten Sie folgende Regeln:

  • Notruf absetzen – 112
  • Eigensicherung zwingend erforderlich (z.B. Seil)
  • Körpergewicht auf eine möglichst große Fläche verteilen (z.B. Brett, Türblatt, Zaunfeld)
  • Das Eis ist an der Einbruchstelle sehr brüchig
  • Nicht bis zur Einbruchstelle vordringen – möglichst Hilfsmittel verwenden (z.B. Äste, Stöcke, Stangen)
  • Nicht unter das Eis tauchen um Personen zu suchen

Erste Hilfe bei Eisunfällen:

  • Person ist stark unterkühlt – lebensbedrohlicher Zustand
  • Körper flach lagern, Geretteten nicht bewegen
  • Person nicht schnell stark erwärmen!
  • Keinen Alkohol zuführen!
  • Zustand überwachen und Person an Rettungsdienst übergeben
  • Bei Aussetzen von Puls/Atmung Herz-Lungen-Wiederbelebung einleiten